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BGH, 18.09.1986 - I ZB 14/85 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehlen der Unterschrift eines beim zuständigen Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalts auf einer Berufungsbegründungsschrift - Amtlich bestellte Vertreterin eines Rechtsanwalts - Pflicht eines Prozessbevollmächtigten zur ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 20.12.1984 - 4 HKO 17519/84
- BGH, 18.09.1986 - I ZB 14/85
Papierfundstellen
- VersR 1987, 73
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.01.2003 - VII ZR 103/02
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines nicht beim Oberlandesgericht …
Entgegen der Ansicht der Revision ergibt sich aus dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 18. September 1986 - I ZB 14/85 (in Juris dokumentiert, insoweit in VersR 1987, 73 nicht vollständig abgedruckt) nichts anderes. - BGH, 06.10.1992 - VI ZB 20/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltsverschulden bei Nichterkennen …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Überlegungen, die der Bundesgerichtshof in einem von den Parteien herangezogenen Beschluß vom 18. September 1986 (I ZB 14/85 - VersR 1987, 73) angestellt hat. - BGH, 28.06.1994 - VI ZB 12/94
Eigene Zurechnung für Fehler des Prozessbevollmächtigten - Vertrauen auf die …
Darauf, daß dieser ihm die verbesserte Berufungsbegründungsschrift rechtzeitig wieder zur Unterschriftsleistung zuleiten würde und ihm auf seine Nachfrage aus dem Gedächtnis heraus eine zuverlässige und sichere Auskunft geben würde, konnte sich Rechtsanwalt B. nicht mit hinreichender Sicherheit verlassen (vgl. zu Bedenken hinsichtlich der Auskünfte eines noch wenig berufserfahrenen Rechtsanwalts als Mitarbeiters BGH, Beschluß vom 18. September 1986 - I ZB 14/85 - VersR 1987, 73).